Umzug in die Schweiz

Die Schweiz ist nicht nur aufgrund ihrer landschaftlichen Reize und ihres hohen Lebensstandards ein sehr beliebtes Auswanderungsziel - besonders Unternehmer und vermögende Personen wissen die Schweiz und ihr liberales Steuer- und Sozialsystem zu schätzen.

Nachfolgend haben wir einige Informationen zu den verschiedenen Bewilligungskategorien und Voraussetzungen für einen Umzug in die Schweiz bereit gestellt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass - inbesondere hinsichtlich steuerlicher Aspekte - eine ausführliche Beratung empehlenswert ist.


Grundlagen

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU-/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Für Rentner, Privatiers, Studenten und Selbständigerwerbende aus den EU-/EFTA-Staaten gelten hingegen Sonderbestimmungen.


EU-/EFTA-Bürger (ausgenommen Bulgarien und Rumänien):

Erwerbstätige:

Für Bürger und Bürgerinnen der alten EU- sowie der EFTA-Staaten gilt seit dem 01. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit - es kommen also keine Übergangsfristen oder Kontingentierungen zur Anwendung.

Bürger und Bürgerinnen der EU-8 Staaten (ausgenommen Bulgarien und Rumänien) kommen seit dem 01. Mai 2011 ebenfalls in den Genuss einer vollen Personenfreizügigkeit und sind damit Bürgern und Bürgerinnen der alten EU- sowie der EFTA-Staaten gleichgestellt.

Rentner, Privatiers und Studenten:

Personen, die sich in der Schweiz aufhalten wollen, ohne eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und kranken- sowie unfallversichert sind. Studenten müssen überdies nachweisen, dass Sie an einer anerkannten Lehranstalt in der Schweiz zugelassen sind.

Selbständigerwerbende (in Form einer Einzelfirma oder Personengesellschaft):

Personen, die sich in der Schweiz aufhalten und einer selbständigen Tätigkeit nach gehen wollen, müssen glaubhaft nachweisen, dass eine effektive Selbständigkeit vorliegt. (beispielsweise anhand eines Business Plans) Gelingt der Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wird eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren erteilt. Die Behörde kann zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit effektiv, dauerhaft und existenzsichernd ist. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, kann eine Bewilligung widerrufen werden.


BürgerInnen von Bulgarien und Rumänien:

Für Bürger und Bürgerinnen von Bulgarien und Rumänien gelten weiterhin verschärfte Voraussetzungen und Kontingentierungen bei der Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt.


Drittstaats-Angehörige:

Drittstaatsangehörige werden erst zugelassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden können:

  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass für die Stelle keine gleichwertige im Inland bereits zugelassene Person gefunden werden konnte. Die Stelle muss vorgängig auch beim RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) sowie auf EURES ausgeschrieben werden. Überdies ist zu belegen, dass Bemühungen über andere Kanäle (Zeitungen, Internet usw.) erfolgt sind.
  • Die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen den orts- und branchenüblichen Ansätzen entsprechen
  • Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen; sie müssen Führungskräfte, SpezialistInnen, Wissenschaftler, qualifizierte Arbeitskräfte o.ä. sein. Als qualifizierte Arbeitskräfte gelten in erster Linie Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Neben der beruflichen Qualifikation sind auch Integrationskriterien zu berücksichtigen; eine nachhaltige Integration muss sichergestellt sein. (Sprachkenntnisse, Alter, soziales Umfeld usw.)

In gewissen Fällen sind teilweise Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen möglich. (z.B. bei Unternehmensgründungen in Regionen, in welchen (zahlreiche) nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen werden können.)

Quelle: Bundesamt für Migration