Versicherungspflicht/ -Schutz

Die nachfolgende tabellarische Übersicht soll Ihnen ein Bild darüber geben, wer wie versichert ist.

Versicherungspflicht/-Schutz


Wie bin ich als Inhaber einer AG / GmbH versichert?

Zwischen dem Inhaber einer AG / GmbH und der Unternehmung besteht ein Anstellungsverhältnis. Folgend gilt man als unselbständig erwerbend und hat sich der obligatorischen Unfallversicherung und einer Pensionskasse anzuschliessen. AHV-, IV- und EO-Beiträge sind unabhängig vom Status (selbständig- oder unselbständig erwerbend) zu leisten.

Für krankheitsbedingte Ausfälle ist es sinnvoll, den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung in Betracht zu ziehen. Weiter gelten für gewisse Beiträge an die 3. Säule Steuerprivilegien.

Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht nicht in jedem Fall. Ist man als Geschäftsführer und Verwaltungsrat für seine eigene Firma tätig, so besteht weder Anspruch auf Arbeitslosen- noch auf Kurzarbeitsentschädigung. Erst wenn die Firma liquidiert wurde oder die Führungsverantwortung abgegeben wurde, besteht Anspruch auf Entschädigung der Arbeitslosenversicherung.