Revisionspflicht

Bis Anfang 2008 fand das Revisionsrecht vorwiegend bei Aktiengesellschaften Anwendung. Seit dem Jahr 2008 ist die Pflicht zur Revision rechtsformunabhängig gestaltet und gilt somit grundsätzlich für alle juristischen Personen. Nicht der Revisionspflicht unterstellt sind jedoch Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.

Das Gesetz differenziert seit diesem Zeitpunkt sowohl den Umfang der Revision als auch die an die eigentliche Person des Revisors gestellten Anforderungen. (für die Zulassung zuständig ist die Revisionsaufsichtsbehörde) Im Besonderen profitieren kleine und mittlere Unternehmen von dieser Einschränkung der Pflicht zur Revision.

Gemäss schweizerischem Gesetz bestehen drei verschiedene Arten der Revision: die ordentliche Revision, die eingeschränkte Revision sowie ein Verzicht auf die Revision.

Ordentliche Revision
(Art. 727 OR)

Die ordentliche Revision ist für wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften vorgesehen. Darunter werden Unternehmen verstanden,

  • deren Aktien an der Börse gehandelt werden,
  • dieAnleihensobligationen ausgegeben haben,
  • deren Aktiven / Umsatz mind. 20 % zu einer Konzernrechnung beitragen bzw. beiträgt,
  • die in 2 aufeinanderfolgenden Jahren folgende Grenzen überschreiten:
    • 20 Mio. Franken Bilanzsumme,
    • 40 Mio. Franken Umsatz,
    • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt,
  • eine Konzernrechnung erstellen müssen,
  • deren Aktionäre (die zusammen mind. 10 % des Aktienkapitals vertreten) dies verlangen (sog. Opting-up),
  • deren Statuten dies vorsehen
  • oder ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung dies verlangt.

Eingeschränkte Revision
(Art. 727a Abs. 1 OR)

Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur eingeschränkten Revision für alle Unternehmen, die nicht eine ordentliche Revision durchführen müssen.

Verzicht auf die Revision
(Art. 727 Abs. 2 OR)

Es kann auf die Revision verzichtet werden, wenn die Unternehmung weder der eingeschränkten noch der ordentlichen Revision unterliegt, alle Aktionäre einverstanden sind und nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Durchschnitt bestehen.