Wie finde ich die passende Rechtsform?

Von der Wahl der Rechtsform meiner Unternehmung hängen viele zukünftige Vorgänge ab. Genau aus diesem Grund sollte man vorgängig auf die Abwägung der einzelnen Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform besonderes Augenmerk legen. Für alle Fälle gilt jedoch: Eine in allen Belangen „perfekte“ Rechtsform existiert nicht. Dessen ungeachtet, kann die Rechtsform auch nachträglich geändert werden. Eine solche Modifikation ist aber ohne Frage mit Kosten, einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand und allenfalls steuerlichen Konsequenzen verbunden.

Im nächsten Abschnitt soll nun auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Wahl der Rechtsform eingegangen werden:

1. Die wohl unseres Erachtens wichtigste Rolle spielt die Haftung.

Hier gilt es zu unterscheiden, ob für Forderungen gegen das Unternehmen ausschliesslich das Vermögen meiner Gesellschaft haften soll oder ob ich bereit bin, das Risiko einer solidarischen Haftung mit meinem Privatvermögens in Kauf zu nehmen.

Wenn ich bereit bin für Unternehmensrisiken mit meinem privaten Vermögen zu haften, stehen das Einzelunternehmen sowie die Kollektivgesellschaft als Rechtsformen zur Verfügung. Wer die Haftung ausschliesslich auf das Vermögen der Unternehmung beschränken will, bedient sich vorzugsweise der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Wir raten allgemein dazu, dass je höher die eingesetzten finanziellen Mittel und das Unternehmensrisiko sind, desto eher eignet sich entweder eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Denn bei diesen beiden Rechtsformen ist die Haftung ausschliesslich auf das Kapital der Unternehmung beschränkt und das Privatvermögen des Unternehmers bleibt geschützt.

2. Wie hoch soll das Eigenkapital sein, resp. wie viel Eigenkapital kann ich aufbringen und spielt es für mich eine Rolle, wie hoch die Gründungskosten sind?

Für eine GmbH sind bspw. CHF 20‘000 als Startkapital aufzubringen, für eine AG CHF 100‘000, wovon 20 %, aber in jedem Fall mindestens CHF 50‘000, liberiert (einbezahlt) werden müssen. Bei einer Einzelfirma sowie einer Kollektivgesellschaft bestehen keine Vorschriften hinsichtlich des Mindestkapitals.

Auch die Kosten für die eigentliche Eintragung in das Handelsregister und der je nach Rechtsform vorgeschriebenen notariellen Beurkundung können von einigen Hundert, bis zu mehreren Tausend Franken variieren. Gerade in diesem Punkt ist es wichtig, dass man sich bei Unklarheiten sachkundig beraten lässt.

3. Je nach Rechtsform bestehen strenge Vorgaben hinsichtlich Buchführung und Rechnungslegung. Will, resp. kann ich diese Anforderungen erfüllen?

Konkret bedeutet dies, dass eine Einzelfirma erst eine Pflicht zur Buchführung trifft, wenn ein Umsatz von CHF 100‘000 pro Jahr überschritten wird, wohingegen die anderen Rechtsformen wie Kollektivgesellschaft, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in jedem Fall zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet sind. Hier kann als Grundsatz gesagt werden, dass eine Gesellschaft zur Buchführung verpflichtet ist, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.

4. Bin ich mir im Klaren darüber, welche Sozialversicherungsbeiträge für wen und an wen ich leisten muss?

Je nach Rechtsform sind Beiträge obligatorisch, freiwillig oder existieren überhaupt nicht.

Solange ich Arbeitnehmer bin, brauche ich mich nicht um Sozialversicherungsbeiträge zu kümmern, denn grundsätzlich ist mein Arbeitgeber dafür zuständig. Spiele ich jedoch mit dem Gedanken mich selbständig zu machen, bin ich selbst für die ordentliche Abwicklung zuständig. Wenn ich nun weitere Mitarbeiter in meiner Firma anstelle, bin ich für die die korrekte Anmeldung, Deklaration und Einzahlung sämtlicher sozialversicherungsrechtlicher Belange meiner Mitarbeiter zuständig.

Somit sollte ich mir Gedanken über das schweizerische Sozialversicherungssystem machen und zumindest die grundlegenden Abläufe verstanden haben. Insofern sollten Begriffe wie „1. Säule“, „2. Säule“, „3. Säule“, „ALV“ etc. nicht mit dem Begriff „Fachchinesisch“ gleichgestellt werden.

Des Weiteren sind einige Versicherungen, wie bereits erwähnt, obligatorisch, andere hingegen freiwillig oder – je nach Rechtsform – überhaupt nicht vorgesehen. Bestes Beispiel dafür ist die Arbeitslosenversicherung (ALV). Wie der Name schon verrät, soll die Arbeitslosenversicherung das finanzielle Risiko der Arbeitslosigkeit absichern. Der mitarbeitende Inhaber einer AG / GmbH ist verpflichtet Beiträge zu entrichten, wohingegen ein Inhaber einer Einzelfirma nicht einmal auf freiwilliger Basis die Beiträge abführen kann.

5. Habe ich mir Gedanken über die steuerlichen Folgen gemacht?

Die einzelnen Rechtsformen haben verschiedene Vor- und Nachteile. Die nachfolgende tabellarische Übersicht (im PDF-Format) soll zeigen, bei welcher Gesellschaftsform was versteuert werden muss:

Steuern der jeweiligen Rechtsform

6. Wie soll meine Unternehmung weiterbestehen, wenn ich mich eines Tages zur Ruhe setze

Je nach Rechtsform kommen andere Regelungen betreffend Liquidation, Ausscheiden von Gesellschaftern oder Weiterbestehen der Gesellschaft zum Zuge. Um allfällig auftretende Unannehmlichkeiten in diesem Zusammenhang zu vermeiden, sollte ich mir womöglich bereits beim Gründungszeitpunkt im Klaren darüber sein, welche Konsequenzen mit meinem Ausscheiden aus der Unternehmung verbunden sind. Vielleicht möchte ich auch meine Unternehmung eines Tages meinen Nachkommen vererben. Natürlich ist auch ein Szenario denkbar, indem eine weitere Zusammenarbeit mit den bisherigen Partnern aus einem x-beliebigen Grund nicht mehr möglich ist.


Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine zu 100 % passende und nur Vorteile generierende Rechtsform nicht existiert. Dennoch sollte man sich für deren Wahl genügend Zeit nehmen. Allenfalls ist – wenn auch mit Unkosten verbunden – fachmännische Hilfe angebracht, denn mit Expertentipps kann man sich nachträgliche Unannehmlichkeiten weitestgehend ersparen. Auf den ersten Blick kann die Konsultation eines Rechtsbeistandes als eine unnötige Investition erachtet werden, allerdings sollte man sich vor Augen führen, dass eine nachträgliche Anpassung schnell ein Vielfaches an Kosten aufwerfen kann.